Wichtiges in Kürze

 

Die drei Säulen der Vorsorge

Das schweizerische Vorsorgekonzept beruht auf drei Säulen:

 

 

Die ersten beiden Säulen sind obligatorische Versicherungen. Das steuerprivilegierte private Sparen (3. Säule) ist freiwillig.

 

Wann bin ich versichert?

Wenn Sie länger als drei Monate oder unbefristet angestellt werden und mindestens 3000 Franken Jahreseinkommen erzielen. Frühestens nach dem vollendeten 17. Altersjahr werden Sie gegen die Risiken Tod und Invalidität versichert (= Risikoversicherung). Das Sparen für das Alter (=Vollversicherung) beginnt nach dem vollendeten 22. Altersjahr.

 

Altersguthaben

Für jeden aktiven Versicherten wird ein individuelles Sparkonto geführt, das so genannte Altersguthaben. Auf dieses Sparkonto fliessen monatlich die Sparbeiträge des Versicherten und des Arbeitgebers. Das Altersguthaben wird jährlich verzinst.

 

Leistungsziel

Die Alterspension soll im Alter 65 bei voller Beitragszeit 60 Prozent des letzten beitragspflichtigen Lohnes betragen. Zusammen mit den Leistungen der AHV und der dritten Säule soll so der gewohnte Lebensstandard über die Pensionierung hinaus ermöglicht werden.

 

 

Modellannahmen

Im Unterschied zum Banksparen ist das Leistungsziel bei der Pensionskasse nicht so leicht festzulegen. Wer weiss schon, wie sich sein Lohn bis zur Pensionierung entwickelt? Und wie hoch ist der letzte Lohn vor der Pensionierung? Weil wir diese Entwicklung nicht kennen, mussten Modellannahmen getroffen werden. Diese Annahmen entsprechen der durchschnittlichen Karriere bei der SBB und wurden wie folgt festgelegt:

 

  • Leistungsziel: 60 Prozent des versicherten Schlusslohnes bei voller Beitragszeit von Alter 22 bis Alter 65
  • Jährliche generelle Lohnentwicklung (ohne karrierenbedingte Erhöhungen) 1,5 Prozent
  • Verzinsung des Altersguthabens 3,5 Prozent

 

Mit anderen Worten: Wer ...

  • ... mit 22 in die Pensionskasse SBB eintritt,
  • ... sich mit 65 pensionieren lässt,
  • ... während dieser Zeit einen Lohn erhält, der sich nebst der typischen Karrierenentwicklung jährlich um 1,5 Prozent erhöht,
  • ... auf dem jeweiligen Lohn die Sparbeiträge bezahlt
  • ... und dessen Altersguthaben mit jährlich 3,5 Prozent verzinst wird,

 

der kann mit 60 Prozent des letzten beitragspflichtigen Lohnes in Pension gehen.

 

Abweichungen von den Modellannahmen

Selbstverständlich passt nur ein sehr kleiner Teil der aktiven Versicherten genau in dieses Modell. Je nachdem wie die Annahmen zutreffen, werden gewisse Versicherte das angestrebte Leistungsziel übertreffen. Andere werden es nicht erreichen. Mit freiwilligen Einzahlungen können die Leistungen verbessert werden.

 

Ein Wort zur Verzinsung

Im Modell gehen wir davon aus, dass Ihr Altersguthaben jährlich mit 3,5% verzinst wird. Dieser Zinssatz wird jährlich durch den Stiftungsrat der Pensionskasse festgelegt. Dabei muss der Stiftungsrat die Kapitalerträge und die aktuelle finanzielle Situation der Pensionskasse berücksichtigen.
Zurzeit befindet sich die Kasse in einer schwierigen Phase und wird saniert. Der Stiftungsrat hat deshalb beschlossen, dass die Verzinsung während der Sanierung zum gesetzlichen Mindestzins (2% im Jahre 2010) erfolgen soll. Die Verzinsung zum Mindestzins erfolgt so lange, bis die Kasse rund die Hälfte der notwendigen Schwankungsreserven aufgebaut hat (entspricht einem Deckungsgrad von rund 107,5%).

Auf drei Säulen steht man am sichersten!