Einkauf für die Vorfinanzierung der Überbrückungspension
Wenn Sie vor Alter 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) in Pension gehen, so können Sie eine Überbrückungspension beanspruchen. Der von Ihnen zu finanzierende Kostenanteil für die Überbrückungspension beträgt 100 Prozent für die im Alter 58 und 59 sowie 80 Prozent für die ab
Alter 60 beanspruchte Überbrückungspension. Ohne vollständige Vorfinanzierung der Überbrückungspension muss dieser Kostenanteil ab dem Eintritt ins AHV-Alter in Form einer lebenslänglichen Kürzung der Alterspension zurückbezahlt werden.
Was passiert, wenn Sie vor Alter 65 (Männer) bzw. 64 (Frauen) sterben?
Bei Tod als aktiver oder invalider Versicherter wird der Betrag des Kontos Überbrückungspension an den überlebenden Ehegatten oder die Anspruchsberechtigten des Todesfallkapitals ausbezahlt.
Bei Tod als Rentenbezüger vor Alter 65 (Männer) bwz. 64 (Frauen) wird ein allfällig verbleibender Anteil des Kontos Überbrückungspension, der nicht für die Überbrückungspensionen benutzt wurde, an den überlebenden Ehegatten oder die Anspruchsberechtigten des Todesfallkapitals ausbezahlt.
Falls Sie 40 Jahre oder älter sind, so können Sie ein Mal pro Jahr freiwillig eine zusätzliche Einzahlung auf das "Konto Überbrückungspension" machen. Dieses Konto dient zur Finanzierung des oben erwähnten Kostenanteils.
Ihr Vorteil: Wenn Sie bei Ihrer Pensionierung die Überbrückungspension vollständig vorfinanziert haben, so müssen Sie ab dem Eintritt ins AHV-Alter (= Alter 65 für Männer bzw. Alter 64 für Frauen) nichts zurückzahlen. Bei einer teilweisen Vorfinanzierung fällt die Rückzahlung entsprechend geringer aus.
Der aktuelle Stand des "Konto Überbrückungspension" wird Ihnen jährlich mitgeteilt.
Wie viel Sie für die Vorfinanzierung der Überbrückungspension einzahlen können, simulieren Sie bitte hier.
