Berechnung der Alterspension
Hochrechnung der künftigen Alterspension
Mit den beschriebenen Annahmen zur Lohnentwicklung und zur Verzinsung kann für alle Versicherten die erwartete Alterspension berechnet werden. Diese Hochrechnungen sind aber auch mit Unsicherheiten behaftet. Sie geben kein genaues Bild, sondern eine Grössenordnung der erwarteten Alterspension. Je jünger Sie sind, und entsprechend weiter weg von Ihrer Pensionierung stehen, desto ungenauer ist diese Hochrechnung.
Auf Ihrem Versicherungsausweis werden jeweils die folgenden 2 Varianten der Hochrechnung dargestellt:
| Jährliche Erhöhung beitragspflichtiger Lohn | Verzinsung Altersguthaben | |
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1. Variante BVG-Zins |
1,0% |
2,0% |
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2. Variante Modell |
1,5% |
3,5% |
Modellannahmen und Pensionen
