Kinderpension
Wer hat Anspruch auf eine Kinderpension?
Anspruch haben invalide und pensionierte Mitglieder für jedes der Kinder beziehungsweise Waisen bis zum 18. Altersjahr oder bis zur Vollendung des 25. Altersjahres, wenn sie noch in Ausbildung stehen oder zu mindestens 70 Prozent invalid sind.
Wie hoch ist die Kinderpension?
Sie beträgt ein Sechstel der Invaliden- oder Alterspension.
Modellannahmen und Pensionen
