Porträt
Im Rahmen der Gesetzgebung können aktive Versicherte ihr Pensionskassenguthaben für die Finanzierung von selbst genutztem Wohneigentum einsetzen. Unser Team Wohneigentum bearbeitet entsprechende Gesuche und berät Sie in allen Fragen des Vorbezugs oder der Verpfändung sowie in Spezialfällen.
Ist mir mein Eigenheim eine kleinere Pension wert?
