Wichtiges in Kürze

 

Wie kann ich mein Pensionskassenguthaben für die Finanzierung von Wohneigentum einsetzen?

  • Sie können Ihr Guthaben ganz oder teilweise vorbeziehen und als Eigenkapital einsetzen (= Vorbezug).
  • Sie können Ihr Guthaben ganz oder teilweise verpfänden und als Sicherheit für das Fremdkapital einsetzen (= Verpfändung).


Welche Bedingungen muss ich erfüllen?
Sie haben das 62. Altersjahr noch nicht vollendet und bezahlen als Arbeitnehmer Beiträge an die Pensionskasse


Wofür kann ich mein Pensionskassenguthaben verwenden?

  • Für den Kauf und den Bau von Wohneigentum, das selbst und dauernd bewohnt wird.
  • Für Wert vermehrende und Wert erhaltende Investitionen in Ihr selbst bewohntes Wohneigentum.
  • Für den Kauf von Anteilscheinen einer Wohnbaugenossenschaft oder eine ähnliche Beteiligung.


Wofür darf ich mein Pensionskassenguthaben nicht einsetzen?
Nicht erlaubt ist die Finanzierung von:

  • Zweitwohnungen
  • Ferienhäusern
  • Mobilheimen usw.


Kann ich ein weiteres Mal Geld vorbeziehen?
Ja. Dies ist aber frühestens fünf Jahre nach dem letzten Vorbezug möglich.


Bitte beachten Sie!
Der Entscheid, bei der Finanzierung von Wohneigentum auf Mittel der beruflichen Vorsorge zurückzugreifen, sollte wohlüberlegt sein; er bringt sowohl Vor- wie auch Nachteile. Ein Vorbezug oder eine Pfandverwertung hat eine Kürzung aller versicherten Leistungen (Pensionen) zur Folge.


Weitere Informationen
Vor einem Vorbezug oder der Verpfändung von Geldern der beruflichen Vorsorge sind viele Fragen abzuklären. Ausführliche Informationen finden Sie in der Broschüre "Eigenheimfinanzierung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge". Sie können diese Broschüre im PDF-Format herunterladen oder hier bestellen.

 

Weitere Finanzierungsmöglichkeit
Nebst einem Vorbezug bzw. einer Verpfändung haben Sie auch die Möglichkeit, ein zinsgünstiges Hypothekardarlehen aufzunehmen.