Wichtiges in Kürze
Wer kann ein Hypothekardarlehen beantragen?
Aktive und pensionierte Versicherte der Pensionskasse SBB.
Was kann ich mit dem Hypothekardarlehen finanzieren?
Ihr selbst bewohntes Einfamilienhaus (unter Umständen auch Zweifamilienhaus) oder Ihre selbst bewohnte Eigentumswohnung.
Das zu belehnende Objekt muss als Dauerwohnsitz dienen und sich in der Schweiz beziehungsweise im Fürstentum Liechtenstein befinden.
Wie viel Eigenkapital benötige ich?
Mindestens 20 Prozent des angewandten Wertes (= Anlagekosten oder aktueller Verkehrswert nach Niedrigstwertprinzip).
Wie hoch darf die Belehnung (= Hypothekardarlehen) sein?
Höchstens 80 Prozent des angewandten Wertes.
Wie berechnet sich die Rangaufteilung für das Hypothekardarlehen?
1. Rang: Bis zwei Drittel der Anlagekosten bzw. des Verkehrswertes.
2. Rang: Restfinanzierung bis maximal 80 Prozent des angewandten Wertes.
Es werden keine Baukredite und Festhypotheken gewährt.
Wie hoch sind die aktuellen Zinssätze?
Hypothek 1. Rang = 2.5 Prozent
Hypothek 2. Rang = 2.75 Prozent
Wie hoch ist die obligatorische Amortisation / Abzahlung?
Während der ersten zwei Jahre nach Auszahlung der Hypothek ist die Amortisation freiwillig. Anschliessend beträgt sie 1 Prozent der ursprünglichen Darlehenssumme und fällt weg, wenn 60 Prozent des Verkehrswertes erreicht sind.
Eine indirekte Amortisation ist nicht möglich.
Kann ich freiwillig zusätzliche Abzahlungen leisten?
Ja, dies ist jederzeit möglich.
Wie hoch ist die Belastungsgrenze?
Die Zinsen und die Amortisation sollten nicht mehr als 30 Prozent Ihres Bruttoeinkommens (inkl. Einkommen der Ehegattin bzw. des Ehegatten) betragen.
Fälligkeiten und Gebühren
Die Zinsen sind halbjährlich fällig, die Abzahlungen per Ende Jahr. Gebühren werden keine erhoben.
Die Bezahlung der Zinsen und der Amortisationsraten erfolgt normalerweise durch monatliche Abzüge vom Lohn bzw. von der Pension zu Gunsten eines gesperrten Mietzinskontos, das von der PostFinance verwaltet wird.
Weitere Informationen
Beim Kauf von Wohneigentum sind viele Fragen zur Finanzierung zu klären. Unsere Broschüre "Eigenheimfinanzierung durch Hypothekardarlehen" enthält vielfältige Informationen. Sie können diese Broschüre im PDF-Format herunterladen oder hier bestellen.
Weitere Finanzierungsmöglichkeit
Aktive Versicherte können ihr Pensionskassenguthaben im Rahmen der Wohneigentumsförderung als Eigenkapital zur Finanzierung einsetzen.
