Ehegattenpension

 

Wann habe ich Anspruch auf eine Ehegattenpension?

Stirbt ein verheirateter Versicherter, so hat der überlebende Ehegatte Anspruch auf eine Ehegattenpension, wenn er eine der folgenden Bedingungen erfüllt:

  1. Er muss für den Unterhalt mindestens eines Kindes aufkommen.
  2. Er ist seit mindestens zwei Jahren verheiratet und hat das
    45. Altersjahr vollendet.
  3. Er bezieht eine ganze Rente der IV oder bekommt innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Mitglieds Anspruch auf eine solche Rente.

Erfüllt der überlebende Ehegatte keine dieser Bedingungen, so hat er Anspruch auf ein Todesfallkapital.

 

Wie hoch ist die Ehegattenpension?

Sie beträgt zwei Drittel der jährlichen Invaliden- beziehungsweise  Alterspension.

 

Geschiedener Ehegatte

Der geschiedene Ehegatte hat unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Ehegattenrente. Deren Höhe richtet sich nach den minimalen Bestimmungen des BVG. Für zusätzliche Informationen wenden Sie sich bitte direkt an uns.

Leistungen im Todesfall