Rückzahlung Überbrückungspension
Muss ich für die Überbrückungspension etwas zurückzahlen?
Für die ab Alter 58 bis 60 bezogene Überbrückungspension müssen Sie 100 Prozent der Kosten übernehmen. Für die ab Alter 60 beanspruchte Überbrückungspension beträgt der von Ihnen zu finanzierende Kostenanteil 80 Prozent.
Die Rückzahlung erfolgt ab dem ordentlichen AHV-Alter mit einem monatlichen lebenslänglichen Abzug von Ihrer Alterspension. Bei Ihrem Tod muss der überlebende Ehegatte die Hälfte Ihres monatlichen Abzugs lebenslänglich zurückzahlen.
