Aktuelle Verzinsung
Verzinsung Kapitalflüsse im Jahr 2010
Für Kapitalflüsse im Jahr 2010 hat der Stiftungsrat aufgrund der finanziellen Situation der Kasse einen Zinssatz von 2,0 % festgesetzt. Es betrifft dies folgende Fälle:
- Freizügigkeitsleistungen, die an die Pensionskasse SBB überwiesen werden
- Persönliche Einlagen für das Altersguthaben oder das «Konto Überbrückungspension»
- Auszahlungen wegen Scheidung
- Auszahlungen und Rückzahlungen von Vorbezügen für Wohneigentum
- Altersguthaben von Versicherten, die vor dem 31. Dezember 2010 aus der Pensionskasse SBB austreten
- Altersguthaben von Versicherten, die im Jahr 2010 pensioniert werden.
Beispiel: Franz Muster macht am 1. April 2010 eine persönliche Einlage von 10 000.- Franken. Am 31. Dezember 2010 wird ihm dafür ein Zins von 150.00 Franken gutgeschrieben (10 000 x {2% x 9/12}).
Verzinsung Altersguthaben 2010
Viel wichtiger als die Verzinsung der Kapitalflüsse im Laufe des Jahres ist die Verzinsung der Altersguthaben am Ende des Jahres. Im Beitragsprimat trägt der Zins auf Ihrem individuellen Altersguthaben wesentlich zur Höhe der Leistungen bei: je höher der Zins, desto höher Ihr Altersguthaben und somit die Leistungen.
Der Stiftungsrat hat beschlossen, die Altersguthaben im Jahre 2010 mit 2% zu verzinsen.
Verzinsung Alterguthaben 2009
Im Jahr 2009 betrug die Verzinsung der Altersguthaben 0,00%.
