Einlage für die Vorfinanzierung des vorzeitigen Altersrücktritts
Die Pensionskasse SBB ermöglicht Ihnen den vorzeitigen Altersrücktritt. Die dadurch anfallenden Rentenkürzungen können Sie mit einer Vorfinanzierung vermindern.
Bei einem vorzeitigen Altersrücktritt ist die Pension wegen der kürzeren Finanzierungsphase und dem tieferen Umwandlungssatz kleiner als im ordentlichen Pensionierungsalter von 65 Jahren. Mit dem "Konto Vorzeitiger Altersrücktritt" kann diese Kürzung ausgeglichen werden. Maximal können Sie sich eine vorzeitige Pension mit 60 Jahren vorfinanzieren.
Falls Sie 40 Jahre oder älter sind, so können Sie ein Mal pro Jahr freiwillig eine zusätzliche Einzahlung auf das "Konto Vorzeitiger Altersrücktritt" machen.
Ihr Vorteil: Bei einer Pensionierung profitieren Sie lebenslänglich von einer höheren Alterspension. Auch die Hinterlassenenleistungen bei Tod fallen entsprechend höher aus.
Was passiert, wenn Sie vor Alter 65 sterben?
Bei Tod als aktiver oder invalider Versicherter wird der Betrag des Kontos Vorzeitiger Altersrücktritt an den überlebenden Ehegatten oder die Anspruchsberechtigten des Todesfallkapitals ausbezahlt.
Bei Tod als Rentenbezüger profitieren die Hinterlassenen von entsprechend höheren Leistungen.
Der aktuelle Stand des Konto Vorzeitiger Altersrückritt wird Ihnen bis zur Pensionierung jährlich mitgeteilt.
Wie viel Sie für die Vorfinanzieren des vorzeitigen Altersrücktritts einzahlen können, simulieren Sie bitte hier.
