Sparbeitrag
Die Finanzierung der Alterspension beginnt ab dem vollendeten
22. Altersjahr. Die vom Versicherten und Arbeitgeber bezahlten Sparbeiträge werden als Altersgutschriften dem individuellen Altersguthaben gutgeschrieben. Für alle Versicherten wird das Alter gleich berechnet: Aktuelles Kalenderjahr minus Geburtsjahr gleich Alter. Ein Rechenbeispiel: 2011 (Kalenderjahr) minus 1961 (Geburtsjahr) gleich 50 (Alter).
| Sparbeiträge in Prozent des beitragspflichtigen Lohnes | |||
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Alter |
Sparbeitrag |
Sparbeitrag Arbeitgeber |
Total Altersgutschrift |
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22 - 29 |
5,75% |
2,75% |
8,5% |
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30 - 39 |
7,25% |
4,25% |
11,5% |
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40 - 49 |
8,75% |
9,25% |
18,0% |
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50 - 65 |
10,25% |
14,25% |
24,5% |
| Beispiele |
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Maria Beispiel (Jahrgang 1975) hat im Jahr 2011 einen beitragspflichtigen Lohn von 40 000 Franken. Ihr Sparbeitrag als 36-jährige beträgt 7,25 Prozent von 40 000 Franken, d.h. monatlich 241.65 Franken. Zusammen mit dem Sparbeitrag des Arbeitgebers von 141.65 Franken werden ihrem Altersguthaben monatlich 383.30 Franken gutgeschrieben. |
Und bei Lohnerhöhungen?
Im Beitragsprimat fallen zusätzliche Beiträge vollständig weg, da die Lohnerhöhungen schon bei der Festsetzung der Sparbeiträge berücksichtigt werden. Neu bestimmt immer der aktuelle Lohn die Höhe der Beiträge. Die Sparbeiträge werden ab dem Zeitpunkt der Lohnerhöhung angepasst.
| Beispiele |
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Maria Beispiel erhält am 1. Juli 2011 eine Lohnerhöhung von 1000 Franken. Ihr beitragspflichtiger Lohn steigt somit von 40 000 auf 41 000 Franken. Ab |
