Beitrag bei unbezahltem Urlaub

 

Bei unbezahltem Urlaub bleiben Sie in unserer Kasse versichert. Für die ersten 30 Tage übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seine Beiträge. Ab dem 31. Tag bezahlen Sie zusätzlich zu Ihren Beiträgen auch diejenigen Ihres Arbeitgebers.

 

Sie haben zwei Möglichkeiten:

  1. Sie bezahlen weiterhin Ihren Sparbeitrag. Zusätzlich bezahlen Sie den Sparbeitrag und den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.

  2. Sie verzichten auf die Bezahlung der Sparbeiträge und bezahlen nur den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.


Beispiele

Maria Beispiel hat im Jahr 2011 einen beitragspflichtigen Lohn von
40 000 Franken. Ihr Sparbeitrag als 36-jährige beträgt 7,25 Prozent von
40 000 Franken, d.h. monatlich 241.65 Franken. Der Sparbeitrag des Arbeitgebers beträgt 4,25 Prozent von 40 000 Franken, d.h. monatlich
141.65 Franken. Der Risikobeitrag des Arbeitgebers beträgt 2,0 Prozent von 40 000 Franken, d.h. monatlich 66.65 Franken.

Maria Beispiel hat zwei Möglichkeiten bei unbezahltem Urlaub:

  1. Sie bezahlt weiterhin ihren Sparbeitrag. Zusätzlich bezahlt sie den Sparbeitrag und den Risikobeitrag ihres Arbeitgebers, monatlich also 449.95 Franken (241.65 + 141.65 + 66.65).
  2. Sie bezahlt nur den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers, monatlich also 66.65 Franken.

 

Bei beiden genannten Möglichkeiten müssen die aktuell erhobenen Sanierungsbeiträge (inkl. Anteil des Arbeitgebers) bezahlt werden.

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