Beitrag bei unbezahltem Urlaub
Bei unbezahltem Urlaub bleiben Sie in unserer Kasse versichert. Für die ersten 30 Tage übernimmt der Arbeitgeber weiterhin seine Beiträge. Ab dem 31. Tag bezahlen Sie zusätzlich zu Ihren Beiträgen auch diejenigen Ihres Arbeitgebers.
Sie haben zwei Möglichkeiten:
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Sie bezahlen weiterhin Ihren Sparbeitrag. Zusätzlich bezahlen Sie den Sparbeitrag und den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.
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Sie verzichten auf die Bezahlung der Sparbeiträge und bezahlen nur den Risikobeitrag Ihres Arbeitgebers.
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Maria Beispiel hat im Jahr 2011 einen beitragspflichtigen Lohn von Maria Beispiel hat zwei Möglichkeiten bei unbezahltem Urlaub:
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Bei beiden genannten Möglichkeiten müssen die aktuell erhobenen Sanierungsbeiträge (inkl. Anteil des Arbeitgebers) bezahlt werden.
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