Sanierungsbeitrag
Der Stiftungsrat hat folgende Massnahmen beschliessen müssen:
- Die Altersguthaben werden im Jahre 2009 nicht verzinst.
- Während der gesamten Sanierungsperiode, d.h. ab 2010 bis voraussichtlich 2019, werden die Altersguthaben jeweils mit dem vom Bundesrat beschlossenen BVG-Mindestzinssatz verzinst, aktuell 2%.
- Als Sanierungsbeiträge leisten die Versicherten und die Arbeitgeber:
ab 1. Januar 2010 bis 30. Juni 2010 je 2% des beitragspflichtigen Lohnes,
ab 1. Juli 2010 je 2,5% des beitragspflichtigen Lohnes.
- Auf den 1. Juli 2010 wird der Versicherungsplan angepasst. Neu wird das Rentenzielalter nicht mehr 63,5 Jahre, sondern 65 Jahre betragen. Wegen der längeren Beitragsdauer und kürzeren Pensionierungsperiode können die ordentlichen Sparbeiträge der Versicherten und der Arbeitgeber um je 1,25% gesenkt werden. Die Nettomehrbelastung der Versicherten wegen der Sanierungsbeiträge beträgt deshalb ab 1. Juli 2010 nicht 2,5%, sondern 1,25%.
Die beim Wechsel ins Beitragsprimat gewährten Garantien beim Altersrücktritt bleiben unverändert bestehen.
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