Überbrückungspension

 

Wie hoch ist die Überbrückungspension?

Die Überbrückungspension beträgt maximal 90 Prozent der vollen
AHV-Rente, das heisst monatlich 2 052 Franken (Stand 2009). Die maximale Überbrückungspension wird bei einem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent und mindestens zehnjähriger Beitragsdauer bei der Pensionskasse SBB ausbezahlt. Andernfalls wird die Überbrückungspension gekürzt.

Für jedes fehlende Beitragsjahr wird die Überbrückungspension um zehn Prozent gekürzt. Die Kürzung wird auf den Monat genau gerechnet.

Sie können eine ganze oder eine halbe Überbrückungspension beziehen. Die einmal getroffene Wahl ist endgültig.

 

Kann ich die Überbrückungspension nur während einer bestimmten Zeit beziehen?

Die Überbrückungspension wird Ihnen so lange bezahlt, bis Sie Anspruch auf eine ordentliche AHV- oder auf eine IV-Rente haben. Der Bezug nur während einer bestimmten Zeit ist nicht möglich.

 

Muss ich für die Überbrückungspension etwas zurückzahlen?

Für die ab Alter 58 bis 60 bezogene Überbrückungspension müssen Sie 100 Prozent der Kosten übernehmen. Für die ab Alter 60 beanspruchte Überbrückungspension beträgt der von Ihnen zu finanzierende Kostenanteil 80 Prozent.

 

Die Rückzahlung erfolgt ab dem AHV-Alter mit einem monatlichen lebenslänglichen Abzug von Ihrer Alterspension. Sie haben die Möglichkeit, die Überbrückungspension vorzufinanzieren.

Bei Ihrem Tod muss der überlebende Ehegatte die Hälfte Ihres monatlichen Abzugs lebenslänglich zurückzahlen.