Invalidenpension bei Erwerbsinvalidität
Wann habe ich Anspruch auf eine Invalidenpension bei Erwerbsinvalidität?
Wenn Ihr Arbeitsverhältnis wegen mangelnder medizinischer Tauglichkeit angepasst oder aufgelöst wurde und Sie von der IV als invalid anerkannt wurden.
Für die Bestimmung des Pensionsanspruchs ist der Invaliditätsgrad der IV massgebend:
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Invaliditätsgrad der IV |
Pensionsanspruch |
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Unter 40% |
Keine Pension |
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ab 40% |
25% |
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ab 50% |
50% |
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ab 60% |
75% |
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ab 70% |
Ganze Pension |
Bei einer Änderung des Invaliditätsgrads der IV wird der Pensionsanspruch entsprechend angepasst.
Wie hoch ist die Invalidenpension?
Die Höhe der vollen Invalidenpension entspricht der projizierten Alterspension im Alter 65. Die Berechnung dieser Pension erfolgt in zwei Schritten:
- Hochrechnung des projizierten Altersguthabens im Alter 65:
Das vorhandene Altersguthaben wird bis zum Alter 65 verzinst, dazu kommen die zukünftigen Altersgutschriften bis ins Alter 65. - Berechnung der projizierten Alterspension im Alter 65:
Das projizierte Altersguthaben wird mit dem Umwandlungssatz (6,515 Prozent) im Alter 65 multipliziert und ergibt die projizierte Alterspension bzw. Invalidenpension.
Maximal beträgt die Invalidenpension 60 Prozent des beitragspflichtigen Lohnes. Für die Berechnung wird auf den Lohn im Kalenderjahr vor der Invalidierung abgestützt.
Der bei der Hochrechnung verwendete Zins variiert je nach Alter zwischen 0% und 3% und ist im Vorsorgereglement genau definiert.
Leistungen im Invaliditätsfall
- Invalidenpension bei Erwerbsinvalidität
- Invalidenpension bei Berufsinvalidität
- Kinderpension
- Überentschädigung
| Beispiel | ||
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Die Invalidenpension für Maria Beispiel berechnet sich am 1. Januar 2011 wie folgt: | ||
| Grundlagen | ||
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Alter |
35 Jahre | |
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Altersguthaben per 1. Januar 2011 | CHF |
32 000.00 |
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Beitragspflichtiger Lohn | CHF |
40 000.00 |
| Hochrechnung projiziertes Altersguthaben im Alter 65 | ||
| verzinstes Altersguthaben im Alter 65 | CHF |
59 312.00 |
| + künftige verzinste Altersgutschriften bis Alter 65 | CHF |
301 440.00 |
| = hochgerechnetes projiziertes Altersguthaben Alter 65 | CHF |
360 752.00 |
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Berechnung projizierte Alterspension im Alter 65 Das Altersguthaben von 360 752 Franken multipliziert mit dem Umwandlungssatz von 6,515 Prozent ergibt eine Jahrespension von 23 503.20 Franken oder eine monatliche Invalidenpension von 1 958.60 Franken. beitragspflichtigen Lohnes (40 000 Franken), d.h. 2000 Franken pro Monat. | ||
| Versicherte Leistungen | ||
| Invalidenpension pro Monat | CHF |
1 958.60 |
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Ehegattenpension pro Monat (2/3 der Invalidenrente) | CHF |
1 305.75 |
| Waisenpension je Kind pro Monat (1/6 der Invalidenrente) | CHF |
326.45 |
