Überentschädigung

 

Die Kasse kürzt die Hinterlassenen- und Invalidenleistungen in dem Ausmass, um das sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften wie Renten der IV und der Suva 90 Prozent des Bruttojahreslohnes übersteigen, den der Betroffene ohne Invalidität hätte erzielen können.