Beitragspflichtiger Lohn
Der beitragspflichtige Lohn berechnet sich nach der folgenden Formel:
Jahreslohn
+ Regionalzulage
+ Bonus
- Koordinationsabzug
= Beitragspflichtiger Lohn
Wichtig: Sie müssen jeweils die Werte einsetzen, die dem Beschäftigungsgrad von 100 Prozent entsprechen. Wenn Sie Teilzeit arbeiten, müssen Sie das Ergebnis dieser Formel noch mit Ihrem Beschäftigungsgrad multiplizieren, um Ihren beitragspflichtigen Lohn zu erhalten.
Der Koordinationsabzug wird vom Stiftungsrat festgelegt.
Per 1. Januar 2007 beträgt er 25 320 Franken.
| Beispiele |
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Maria Beispiel, Zugbegleiterin Maria Beispiel arbeitet Vollzeit, das heisst sie hat einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Ihr Jahreslohn beträgt inklusive Regionalzulage 65 320 Franken. Ihr beitragspflichtiger Lohn berechnet sich wie folgt:
65 320
- 25 320 = 40 000
Ihr beitragspflichtiger Lohn beträgt somit 40 000 Franken.
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Franz Muster, Kaufmann ö.V. Franz Muster arbeitet Teilzeit mit einem Beschäftigungsgrad von 80 Prozent. Der Jahreslohn beträgt inklusive Regionalzulage 80 320 Franken für einen Beschäftigungsgrad von 100 Prozent. Sein beitragspflichtiger Lohn berechnet sich wie folgt:
80 320 x 80% = 44 000
Sein beitragspflichtiger Lohn beträgt somit 44 000 Franken für den Beschäftigungsgrad von 80 Prozent.
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