Änderungen Versicherungsverhältnis

 

Grundsatz

Die Sparbeiträge werden monatlich neu berechnet.
Ausnahme: Ändert nur Ihre Regionalzulage, so werden Ihre Sparbeiträge immer erst auf den auf die Änderung folgenden 1. Januar oder 1. Juli angepasst.

 

Ihr Lohn ändert

Nach einer Lohnerhöhung bezahlen Sie keine zusätzlichen Beiträge, da die Lohnerhöhungen schon bei der Festsetzung der Sparbeiträge berücksichtigt werden.

Neu bestimmt immer der aktuelle Lohn die Höhe der Beiträge. Die Sparbeiträge werden ab dem Zeitpunkt der Lohnerhöhung bzw. Lohnreduktion angepasst.

 

Ihre Regionalzulage ändert

In diesem Fall werden Ihre Sparbeiträge erst auf den auf die Änderung folgenden 1. Januar oder 1. Juli angepasst.

 

Ihr Beschäftigungsgrad ändert

Die Sparbeiträge werden ab dem Zeitpunkt der Erhöhung bzw. der Reduktion des Beschäftigungsgrads angepasst. Das bei der Änderung des Beschäftigungsgrads bereits vorhandene Altersguthaben bleibt in der Kasse. Es wird weiterhin verzinst und trägt so zu besseren Altersleistungen bei.

 

Bei einer Reduktion des Beschäftigungsgrads haben Sie die Möglichkeit, innerhalb von drei Monaten bei unserer Kasse die Überweisung des entsprechenden Anteils Ihres Altersguthabens auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice zu verlangen.