Die Anlageorganisation der Pensionskasse basiert auf einem mehrstufigen Prozess. Dieser definiert klare Verantwortlichkeiten für die drei Verantwortungs- und Entscheidungsinstanzen Stiftungsrat, Anlagekommission und Geschäftsstelle mit dem Ziel, dass Spezialisierung und Arbeitsteilung zu einem messbaren Mehrwert führen.
Der Stiftungsrat ist das oberste, für die Vermögensanlagen der PK SBB zuständige Organ. Zur Wahrnehmung seiner gesetzlichen Pflicht ist der Stiftungsrat verantwortlich für die Festlegung der Ziele und der Grundsätze der Vermögensverwaltung sowie der Durchführung und Überwachung des Anlageprozesses. In Zusammenarbeit mit der Anlagekommission entscheidet er über die Anlagestrategie.
Die Anlagekommission ist für die Steuerung des Anlagestrategieprozesses verantwortlich. Sie erarbeitet in Zusammenarbeit mit dem Stiftungsrat die ALM-Entscheidungskriterien und ist verantwortlich für die Steuerung der Anlagestrategie nach Anlagekategorien. Weiter überwacht sie die Geschäftsstelle in ihrer Aufgabenerfüllung.
Die dritte Instanz in der Anlageorganisation bildet die Geschäftsstelle. Sie ist für die Umsetzung der Anlagestrategie verantwortlich. Dazu gehören insbesondere auch die Auswahl und Überwachung der externen Vermögensverwalter und Dienstleister.