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Änderungen Versicherungsverhältnis

Grundsatz

Die Beiträge werden monatlich neu berechnet.

Ihr Lohn oder Ihre Regionalzulage ändert

Bei einer Veränderung des Lohns oder der Regionalzulage werden die Beiträge ab dem Zeitpunkt der Lohnanpassung neu berechnet.

Ihr Beschäftigungsgrad ändert

Die Beiträge werden ab dem Zeitpunkt der Erhöhung beziehungsweise der Reduktion des Beschäftigungsgrads angepasst. Das bei der Änderung des Beschäftigungsgrads vorhandene Altersguthaben verbleibt in der Pensionskasse. Es wird weiterhin verzinst und trägt so zu besseren Leistungen bei.

Bei einer Reduktion des Beschäftigungsgrads können Sie innerhalb von drei Monaten eine Überweisung des entsprechenden Anteils Ihres Altersguthabens auf ein Freizügigkeitskonto oder eine Freizügigkeitspolice verlangen.

 

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Kontakt

Pensionskasse SBB
Hilfikerstrasse 4
3014 Bern

+41 51 226 18 11
info@pksbb.ch

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