In diesem Gleis 2 informieren wir Sie über wichtige Änderungen im Vorsorgereglement. Neu können Sie Ihr Pensionskassengeld zusätzlich absichern. Das gilt für den Fall, wenn eine versicherte Person in den ersten 10 Jahren nach der Pensionierung stirbt. Dann können die Hinterbliebenen ein Todesfallkapital erhalten. Zudem hat der Stiftungsrat entschieden: Der Umwandlungssatz bleibt bis 2032 bei 4,5 Prozent im Alter 65. Das ist gut für Personen, die in den nächsten Jahren pensioniert werden. Vor der Pensionierung müssen Sie wichtige Entscheide treffen. Wir zeigen Ihnen, wie wir Sie dabei unterstützen.