Die Pensionskasse SBB wurde 1906 von den SBB als Pensions- und Hilfskasse gegründet und ist seit 1. Januar 1999 eine privatrechtliche Stiftung. Mit rund 57 000 Versicherten und einem Kapital von gut 19 Milliarden Franken sind wir eine der grössten Pensionskassen der Schweiz. Nebst dem Personal der SBB AG betreuen wir auch dasjenige von Lémanis SA, login Berufsbildung, RailAway AG, RegionAlps SA, SBB Cargo AG, SBB Historic, Stiftung Valida, Swiss Travel System AG, Terco Chavornay SA, Tilo SA, sowie die Mitarbeitenden unserer Kasse.
Vertrauen, Sicherheit und Performance sind die Ziele unserer Vorsorgepolitik. Ein motiviertes Team sorgt für ein zeitgemässes Angebot und kundenfreundliche Dienstleistungen.
Allgemeine Kennzahlen
Die Pensionskasse SBB in Zahlen
| Gesamtbestand Aktive und Pensionierte per 01.01.2026 | |
|---|---|
| Aktive Versicherte | 32 611 |
| Pensionsbezüger | 23 160 |
| Mehrfachzählungen | –477 |
| Risikoversicherte | 1 635 |
| Total | 56 929 |
| Bilanz 31.12.2025 | |
|---|---|
| Kapitalanlagen | 19 388 Mio. CHF |
| Gesamtes Vorsorgekapital | 17 269 Mio. CHF |
| Deckungsgrad | 111,6% |
| Betriebsrechnung (2025) | |
|---|---|
| Total reglementarische Leistungen | 953 Mio. CHF |
| Verwaltungsaufwand | 6,0 Mio. CHF |
| Beiträge und Freizügigkeitsleistungen Eintritte |
835 Mio. CHF |
Kennzahlen Anlagen
Fact Sheet per 30.09.2026
Fact Sheet as of 30.09.2026
Wichtige Kennzahlen
| Per 30.09.2026 | |
|---|---|
| Gesamtvermögen | 19,4 Mrd. CHF |
| Deckungsgrad* | 114.3% |
| Anlageerfolg YTD | 517.6 Mio. CHF |
| Rendite YTD | 2.7% |
| Duration Gesamtanlagen | 2.7 |
| Erwartetes Risiko (Volatilität) | 5.2% |
Jahresrenditen in CHF
Pensionskasse von A bis Z
Altersguthaben
Individuelles Sparguthaben der aktiven Versicherten. Wird mit Altersgutschriften und Zinsen auf dem Altersguthaben aufgebaut. Bestimmt die Höhe der Leistungen bei einer Pensionierung.
Altersgutschriften
Gesamtheit der Sparbeiträge des Versicherten und des Arbeitgebers, die dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben werden.
Beitragspflichtiger Lohn
Jahreslohn inklusive Regionalzulage und allfälliger Erfolgsprämie abzüglich Koordinationsabzug von 25 320 Franken. Grundlage für die Bestimmung der Beiträge
Beitragsprimat
Pensionskassensystem, wie es auch die Pensionskasse SBB umsetzt. Die Leistungen werden mit Hilfe des Umwandlungssatzes aufgrund der einbezahlten Einlagen, Sparbeiträge und Zinsen berechnet.
BVG
Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge.
Freizügigkeitsleistung
Entspricht dem Guthaben, das beim Stellenwechsel an die neue Vorsorgeeinrichtung überwiesen wird. Wird auch als Austrittsleistung bezeichnet.
Koordinationsabzug
Teil des massgebenden Jahreslohns, der nicht bei der Pensionskasse SBB versichert ist. Dadurch werden die Versicherungsleistungen zwischen der 1. Säule (AHV) und der 2. Säule (Pensionskasse SBB) koordiniert.
Mindestzinssatz
Minimaler Zinssatz, mit dem die obligatorischen Altersguthaben verzinst werden müssen. Wird vom Bundesrat festgelegt. Pensionskassen dürfen in der gesetzlichen Altersvorsorge gemäss BVG diesen Mindestzins nicht unterschreiten.
Risikobeiträge
Beiträge für die Finanzierung der Leistungen bei Invalidität und Tod.
Risikoversicherte
Versicherte zwischen Alter 18 und 22, die erst gegen die Risiken Invalidität und Tod versichert sind. Diese bezahlen noch keine Beiträge für das Alterssparen.
Sparbeiträge
Beiträge des Versicherten und des Arbeitgebers, die als Altersgutschriften dem Altersguthaben des Versicherten gutgeschrieben werden. Die Höhe der Beiträge steigt mit dem Alter des Versicherten an.
Stiftungsrat
Oberstes Führungs- und Kontrollorgan der Pensionskasse SBB. Ist paritätisch zusammengesetzt mit je 6 Arbeitgeber- und 6 Arbeitnehmervertretern.
Umhüllende Pensionskasse
Jede in der zweiten Säule versicherte Person hat einen gesetzlichen Anspruch auf Mindestleistungen (BVG[1]). Alle Pensionskassen sind verpflichtet, diese Mindestleistungen einzuhalten. Die Leistungen der PK SBB liegen deutlich über diesen gesetzlichen Mindestleistungen. Dies nennt man umhüllend. Zum Nachweis der Erfüllung der gesetzlichen Pflicht, führt die PK SBB für alle aktiven Versicherten ein zweites Sparkonto. Mit diesem werden die gesetzlichen Mindestleistungen berechnet.
Weshalb liegen die Leistungen der PK SBB über den gesetzlichen Mindestleistungen?
Die Leistungen der PK SBB sind vorwiegend aus folgenden Gründen höher:
- Die Sparbeiträge der PK SBB sind höher als die gesetzlichen.
- Die aktiven Versicherten der PK SBB leisten bereits ab Alter 22 Sparbeiträge. Im Gesetz beginnt der Sparprozess erst ab Alter 25.
- Der beitragspflichtige Lohn der PK SBB ist höher als derjenige gemäss BVG.
Dies alles bewirkt, dass die Versicherten bei der Pensionierung ein grösseres Altersguthaben haben als durch das BVG vorgeschrieben.
Für die Berechnung der Altersrente wird das Altersguthaben zum Zeitpunkt der Pensionierung mit dem Umwandlungssatz multipliziert. Man rechnet also das Altersguthaben mal den Umwandlungssatz (siehe unten das Beispiel).
Dasselbe wird gemacht, um die Altersrente gemäss BVG zu berechnen. Hierfür wird das separat berechnete (tiefere) Altersguthaben gemäss gesetzlichem Minimum mit dem BVG-Mindestumwandlungssatz multipliziert.
Für die Bestimmung einer Altersrente werden also immer zwei Berechnungen durchgeführt, eine nach Vorsorgereglement und eine gemäss BVG. Die höhere der zwei Renten wird ausgerichtet. Somit ist gewährleistet, dass die PK SBB die zu Beginn erwähnte gesetzliche Auflage stets erfüllt.
[1] Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG).
Umwandlungssatz
Prozentsatz, mit dem bei der Pensionierung das vorhandene Altersguthaben in eine Jahrespension umgewandelt wird. Ist vom Alter bei der Pensionierung und vom Kalenderjahr, in dem die Alterspension beginnt, abhängig.
Verzinsung der Altersguthaben
Der Stiftungsrat der Pensionskasse SBB legt den Zinssatz unter Berücksichtigung der Kapitalerträge und der aktuellen finanziellen Situation der Pensionskasse SBB jährlich fest. Unsere Leistungen liegen deutlich über dem gesetzlichen Minimum. Das heisst, wir bieten Ihnen eine so genannt überobligatorische Vorsorge. Der Stiftungsrat ist deshalb bei der Festsetzung der Verzinsung der Altersguthaben nicht an den Mindestzinssatz gebunden.
